Architektenrecht

Architektenrecht

Neben der Gestaltung, Überprüfung und Umsetzung von Architekten- und Ingenieurverträgen beschäftige ich mich im Schwerpunkt mit folgenden Fallgestaltungen:

  • Architektenvertrag contra unentgeltliche Akquisitionstätigkeit
  • das Sonderkündigungsrecht des Bauherrn nach der Zielfindungsphase
  • Architektenhonorarfragen nach Vertrag und HOAI
  • die Haftung bei Baukostenüberschreitungen
  • die Haftungsverteilung bei Planungs- und Bauüberwachungsfehlern
  • Architektenversicherungsrecht
  • die Haftung bei Bauzeitüberschreitungen
  • Nutzungsrechte und Urheberrechte
  • Verjährungsfragen

Weitere meiner Tätigkeitsbereiche