Über Rechtsanwalt Dr. Kai Hellendoorn

Rechtsanwalt Dr. Kai Hellendoorn aus Bad Bentheim

Ihr kompetenter Ansprechpartner

In allen juristischen Fragen rund um Projektentwicklung, Bau- und Immobilienrecht finden Sie in mir den richtigen Ansprechpartner.

Nach Abschluss des ersten Staatsexamens als Wirtschaftsjurist an der Universität Osnabrück und dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf war ich ab 1997, ausgestattet mit zwei Prädikatsexamina, Anwalt in einer allgemein zivilrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei.

Seit dem Jahr 2000 habe ich mich auf das Baurecht spezialisiert, war zunächst über 9 Jahre als Sozius in einer Anwaltskanzlei in Schleswig-Holstein tätig. Seit dem Jahr 2010 bin ich in meine Heimat, Bad Bentheim in Niedersachsen zurückgekehrt.

Mein Mandantenkreis besteht überregional im nord- und westdeutschen Raum, vor allem in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Obwohl ich durch die überregionale Tätigkeit häufig auf Reisen bin, können Sie von mir nicht nur gründliche und strategisch durchdachte Leistungen, sondern auch schnelle Arbeit erwarten. Ich bilde mich regelmäßig weit umfassender fort, als für die Tätigkeit als Fachanwalt vorgeschrieben und bin in der Lage, wissenschaftliches Niveau und praktische Erfahrung miteinander zu verbinden.

Meine Tätigkeit ist überwiegend baubegleitend, das bedeutet, ich werde von Unternehmen, Planern und Bauherren frühzeitig zu Bauprojekten hinzugezogen, um schon bei den Grundlagen zur Entwicklung des Projekts Weichen zu stellen. Bei größeren Projekten verfüge ich mit Kollegen meiner früheren Sozietät in Schleswig-Holstein und anderen versierten Baurechtlern über ein Netzwerk, das seit vielen Jahren erfolgreich zusammen arbeitet.

In Bauangelegenheiten ist es wegen der Langwierigkeit von Gerichtsprozessen eine Kunst, Probleme so frühzeitig zu vermeiden und zu lösen, dass sie nie zu Gericht kommen. Prozesse lassen sich nicht immer vermeiden, stellen bei gut vorbereiteten und begleiteten Bauprojekten jedoch den Ausnahmefall dar.