Bauvertragsrecht

Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht stellt seit nahezu 20 Jahren den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich berate Planer, mittelständische Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und private Bauherren beginnend mit ersten Vorüberlegungen der Planung bis hin zur Klärung von Gewährleistungsfragen.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

  • Vorüberlegungen zur Projektentwicklung
  • die Fertigung, Überprüfung und Überarbeitung von Bauverträgen
  • die rechtssichere Geltendmachung von Sicherheiten
  • die Geltendmachung von Nachträgen und die Abwehr unberechtigter Nachträge
  • die Koordination von Maßnahmen der Beweissicherung
  • die Klärung von Fragen zur bauvertraglichen Abnahme
  • die Abwicklung gekündigter Bauverträge
  • die Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • die Klärung von Baumängeln an Sonder- und Gemeinschaftseigentum in Wohnungseigentumsgemeinschaften

Weitere meiner Tätigkeitsbereiche