Immobilienkaufrecht

Immobilienkaufrecht

Typischerweise wird in Kaufverträgen von Immobilien die Mängelhaftung beschränkt, soll der Verkäufer nur bei Arglist haften. Schwerpunkte der Tätigkeit sind immer wieder:

  • die Wirksamkeit von Haftungsbegrenzungen in Kaufverträgen
  • der Nachweis von Arglist anhand von Indizien
  • die Haftung für Angaben im Maklerexposé
  • die fehlende Baugenehmigung für An- und Umbauten
  • offene und versteckte Mängel
  • Sachmängel und Rechtsmängel
  • die Provisionsansprüche von Maklern
  • der Kauf vom Bauträger
  • Verjährungsfragen

Ein eigenständiges Problemfeld ist der Kauf vom Bauträger, da dieser nur das Grundstück verkauft, ansonsten weitgehend Werkvertragsrecht gilt. Hinzu kommen zahlreiche Sondervorschriften wie z. B. die Makler- und Bauträgerverordnung.

Weitere meiner Tätigkeitsbereiche